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Fenstersanierung bei Denkmalschutz: Darauf müssen Sie achten

Geeignete Fenster für denkmalgeschützte Objekte zu finden ist nicht ganz einfach: Neben technischen Anforderungen wie Schall- und Wärmedämmung müssen auch Denkmalschutz-Auflagen erfüllt werden. In unserem Blog erfahren Sie, welche Maßnahmen für die Fensterrestaurierung in Frage kommen und welche Förderprogramme Ihnen die KfW dabei zur Verfügung stellt.

Spezielle Auflagen für Baudenkmale

Die jeweiligen Landesgesetze zur Denkmalpflege sehen eine Reihe von Bestimmungen für die Fenstersanierung vor, um den historischen Wert des Gebäudes zu erhalten. Diese sind bei der (genehmigungspflichtigen!) Sanierung unbedingt zu beachten. Weil die historischen Fenster so weit wie möglich erhalten werden sollen, handelt es sich in den meisten Fällen um eine Instandsetzung der Einfachfenster bzw. Kastenfenster – hierzu stehen verschiedene Mittel zur Verfügung.

Behörden und Fachplaner einbeziehen

Beziehen Sie bei der Fenstersanierung unbedingt einen Fachplaner mit ein, der sich in Sachen Architektur, Bauphysik und Energieberatung auskennt. Er erstellt für Sie eine Bestandsaufnahme inklusive
  • Dokumentation
  • energetischer Analyse
  • Prüfung auf Funktionstüchtigkeit von Beschlägen, Falzdichtungen etc.
  • Schadenskartierung.
Diese Angaben bilden die Grundlage für den Restaurierungsplan. Vor der Sanierung denkmalgeschützter Fenster müssen Sie sich mit der jeweiligen Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen, um eine Genehmigung für die geplanten Arbeiten einzuholen; eine Liste der zuständigen Ämter finden Sie unter diesem Link. Für die Fenstersanierung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.

Maßnahmen zur Sanierung historischer Fenster

Durch die Fertigung eines neuen Vorfensters halbieren Sie bei Einfachfenstern den U-Wert; alternativ ist unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau moderner Isolierglasfenster möglich. Je nach Art und Beschaffenheit der Bausubstanz erlaubt der Denkmalschutz auch die Durchführung weiterer Arten der Fenstersanierung:

Aufdoppelung

Bei der Aufdoppelung wird eine zusätzliche Fensterebene (z.B. ein zweiter Fensterflügel) oder aber eine neue Fensterscheibe auf dem bestehenden Rahmen angebracht. Beides dient der Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten.

Austausch der Verglasung

Historische Fenster sind mit Einfachverglasungen ausgestattet; der Austausch der Verglasung wertet das Fenster unter Wahrung des Denkmalschutzes energetisch auf. Sofern das Originalglas noch vorhanden ist, sollte es bei der Fensterinstandsetzung möglichst erhalten bleiben: Die charakteristische wellige Oberfläche mit Schlieren trägt zum Erhalt der historischen Optik bei. Tipp: Im Handel ist spezielles, mundgeblasenes Floatglas erhältlich, das diesen Effekt täuschend echt simuliert! Fenster denkmalgeschuetzt 2

Einbau von Dichtungen

Weil bei den meisten denkmalgeschützten Fenstern die Dichtung zwischen dem Flügel- und dem Blendrahmen fehlt, sind sie vergleichsweise durchlässig für Wärme und Luft. Neue Dichtungen beheben diesen Mangel und reduzieren die Lüftungswärmeverluste enorm; gleichzeitig wird durch neue Dichtungen auch der Schallschutz verbessert.

Nachbauten für denkmalgerechte Fenstersanierung

Nicht immer lässt sich bei der Fensterinstandsetzung der Originalrahmen wiederverwenden; für diesen Fall sind beispielsweise Nachbauten mit besonders schmalen Profilen und einem äußeren Blendrahmen erhältlich; auch Verbundfenster aus zwei Flügeln, die dem Einfachfenster sehr ähnlich sind, kommen hierfür in Betracht. Für den exakten Nachbau verwendet man unterschiedliche Werkstoffe: Neben Holz und Metall kommen mittlerweile auch Kunststoff und Kombinationswerkstoffe bei der Fensterinstandsetzung denkmalgeschützter Bauten zum Einsatz.

KfW-Förderung für denkmalpflegerische Maßnahmen

Gleich mehrere „Energieeffizient Sanieren“-Förderprogramme stellt die KfW für die Fenstersanierung auch denkmalgeschützter Gebäude bereit. Zu besonders günstigen Konditionen gewährt Ihnen die KfW wahlweise Voraussetzung ist, dass die energetische Einzelmaßnahme (in diesem Fall der Fenstertausch) die Energieeffizienz des Gebäudes im Sinne der EnEV 2014 maßgeblich verbessert.

Weitere Fördertöpfe für die Fenstersanierung

Neben der KfW steht Ihnen eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten durch den Staat, Gemeinden und öffentliche bzw. private Einrichtungen zur Verfügung; nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landkreis, kreisfreie Gemeinde oder Große Kreisstadt) sowie beim Landesamt für Denkmalpflege.

Vorhaben sorgfältig planen

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen und gleichzeitig den Anforderungen der Denkmalpflege gerecht zu werden, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Fenstersanierung nötig. Weil das Gutachten eines Sachverständigen ohnehin für die Antragstellung bei der KfW erforderlich ist, ziehen Sie ihn am besten frühzeitig hinzu – auch, um späteren Problemen mit der Denkmalbehörde vorzubeugen. Eine Schreinerei, die über Erfahrung mit der Fensterinstandsetzung an einem Baudenkmal verfügt, berät Sie ausführlich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten und vermittelt Ihnen den Kontakt zu einem unabhängigen Bausachverständigen – damit die Sanierung Ihres denkmalgeschützten Objekts rundum gelingt! Bild 1: © Ralf Geithe – Fotolia.com Bild 2: © Fotoschlick – Fotolia.com